Rechtliches
KI-generierte Musik im Urheberrecht
Jeder einzelne Titel der GEMA-over Musiksammlung wurde von unserem erfahrenen Team unter Einsatz von künstlicher Intelligenz komponiert. Die Rechtswissenschaft ist sich einig, dass KI-generierte Musik nicht als persönliche geistige Schöpfung gilt, da künstliche Intelligenz nach dem Urheberrecht keine Werke erschaffen kann und daher auch nicht urheberrechtlich geschützt ist.
Prinzip der Außenseiterlizenzierung
Grundsätzlich gilt die Vermutung, dass jeder öffentlich aufgeführte Titel zu dem von der AKM vertretenen Weltrepertoire zählt. Seit 2023 muss daher in der Regel auch beim Einsatz von lizenzfreier Musik ein Vertrag mit der AKM geschlossen werden. Die Beweislast liegt freilich beim Kunden.
Beruhigende Rechtssicherheit mit GEMA-over
Jeder Kunde erhält von uns eine Bestätigung
- für jeden Standort
- für jedes einzelne zur Aufführung gelangende Werk,
- von allen an deren Entstehung beteiligten Personen,
- eigenhändig und unterschrieben,
in der wir die Art der Urheberschaft darlegen und explizit einer Vertretung durch die AKM widersprechen.
